Wachstum, Internationalisierung und Nachfolge - Wirtschaftsministerium erweitert Fördermöglichkeiten für sächsische Unternehmen
Ein wichtiges Ziel der sächsischen Wirtschaftspolitik ist es, das weitere Größenwachstum der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zu erleichtern. Neben klassischen Investitionen und der damit verbundenen Ausweitung der Kapazitäten kann es für KMU auch sinnvoll sein, neue Wertschöpfungspotenziale und neue Märkte durch den Zukauf von Unternehmen oder Unternehmensteilen zu erschließen. So kann etwa im Rahmen einer Nachfolgeregelung die Marktposition verbessert werden oder durch eine strategische Beteiligung der Zugang zu neuen Technologien oder Geschäftsmodellen leichter gelingen. Das SMWA hat nun gemeinsam mit der SAB und der BBS die Möglichkeit für die Begleitung insbesondere mittelständischer Unternehmen verbessert, wenn sie Finanzierungspartner für ehrgeizige Wachstumsvorhaben in Sachsen, für Übernahmen außerhalb Sachsens und für Engagements im Ausland suchen. Wirtschaftsminister Martin Dulig: „Ich freue mich, dass die SAB und die BBS sowie die MBG ihre Angebote für den sächsischen Mittelstand noch attraktiver machen. Sie erleichtern es den Unternehmen, Wachstumsfinanzierungen zu stemmen, Übernahmen zu verwirklichen und Nachfolgelösungen zu finden. Diese Angebote sind gerade in einer Zeit niedriger Kapitalmarktzinsen wichtig, damit unsere mittelständischen Betriebe leichter neue Wege für Wachstum und Beschäftigung einschlagen können.“ Das SMWA unterstützt das Konsortialdarlehensprogramm (gemeinsames Darlehensprogramm mehrerer Banken) der SAB. Sie hat den Auftrag erhalten, sich künftig als Konsortialpartner gemeinsam mit anderen Kreditinstituten an der Finanzierung von strukturpolitisch bedeutsamen Vorhaben sächsischer Unternehmen zu beteiligen. Damit kann die SAB sich künftig zu marktüblichen Konditionen mit einem Anteil von bis zu 50 Prozent an Konsortialfinanzierungen für Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Werte sowie Betriebsmitteln, Innovationen und Markteinführungen engagieren. Auch Nachfolgeregelungen sächsischer Unternehmen und Unternehmensübernahmen im Bundesgebiet sowie Ansiedlungsvorhaben in Sachsen können begleitet werden. Die SAB, für große, und die BBS, für kleine und mittlere Vorhaben, können künftig Bürgschaften für Unternehmen gewähren, die eine Kreditfinanzierung für eine strategische Investition im Ausland planen. Voraussetzung ist, dass das Vorhaben im besonderen Interesse Sachsens liegt, z.B. bei einem Joint-Venture, das zu einer verbesserten Marktpräsenz im Zielland und zugleich zur Erhöhung von Wertschöpfung und Beschäftigung in Sachsen führt. „Wachstums- und Innovationsvorhaben sowie insbesondere das Engagement in ausländischen Märkten bieten sächsischen Unternehmen Möglichkeiten, ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und ihre Wertschöpfungspotenziale zu vergrößern. Mit den Förderinstrumenten der Konsortialfinanzierung sowie der Verbürgung von Krediten der Hausbanken können wir diese für die Unternehmen anspruchsvollen Vorhaben unterstützen“, so Andre Koberg, Vorstandsmitglied der SAB. Die MBG als Schwesterinstitut der BBS verstärkt ihr Engagement bei Unternehmensnachfolgen. Die Konditionen werden denen von Gründungsvorhaben gleichgestellt. Damit verringert die MBG die Kosten für Nachfolgefinanzierungen und erleichtert es heimischen Unternehmen und Existenzgründern, gut eingeführte Betriebe in Sachsen zu übernehmen und erfolgreich fortzuführen. „Das Gelingen erfolgreicher Unternehmensnachfolgen ist für die Inhaber und die Mitarbeiter der Unternehmen gleichermaßen von immenser Bedeutung. Wir leisten unseren Beitrag, indem wir unsere Konditionen gesenkt haben. Darüber hinaus übernehmen wir bei Bedarf auch Direktbeteiligungen. Damit können wir fehlende Eigenmittel bei den Nachfolgern wirksam kompensieren", erklärt Markus H. Michalow, Geschäftsführer der MBG.