Barrierefreiheitserklärung

Wirtschaftsförderung Erzgebirge GmbH ist bemüht, seine/ihre Webseite in Übereinstimmung mit Sächsischem Inklusionsgesetz (SächsInklusG) und Barrierefreie-Websites-Gesetz (BfWebG) in Verbindung mit der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) barrierefrei zugänglich zu machen. Das BfWebG wird ergänzt durch die Barrierefreie-Websites-Verordnung (BfWebVO). Diese Gesetze sind im Einklang mit der Richtlinie (EU) 2016/2102 verfasst. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für www. erzgebirge -gedachtgemacht.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Grundlage der Barrierefreiheit sind die international gültigen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) auf Konformitätsstufe AA und die europäische Norm EN 301 549, Version 3.2.1. Für PDF-Dokumente wird zusätzlich der internationale Standard PDF/UA-1 beachtet. Diese Website ist nach den oben genannten Richtlinien nicht barrierefrei.

Nicht barrierefreie Inhalte


Die folgenden Inhalte sind nicht barrierefrei, da Sie eine unverhältnismäßige Belastung gemäß § 12a Absatz 6 BGG darstellen:
 

  • Auf einzelnen Seiten gibt es Bilder ohne Beschriftung. Die Navigation mit Screenreadern zu den Bildern ist erschwert. | WCAG: 1.1.1
    Die nachträgliche Ergänzung fehlender Alternativtexte auf einzelnen Seiten erfordert eine manuelle Durchsicht zahlreicher Inhalte, was derzeit eine unverhältnismäßige Belastung darstellt (§ 4 Abs. 2 BfWebG Sachsen). Eine barrierefreie Nachbesserung ist im Zuge perspektivischer Inhaltsüberarbeitungen vorgesehen.
  • Auf allen Seiten gibt es Links ohne Linktext. | WCAG: 4.1.2
    Die vollständige Korrektur aller Links ohne aussagekräftigen Linktext erfordert eine umfassende Codeanalyse und manuelle Nachbesserung, was derzeit eine unverhältnismäßige Belastung darstellt (§ 4 Abs. 2 BfWebG Sachsen). Eine barrierefreie Anpassung ist im Rahmen zukünftiger struktureller Überarbeitungen vorgesehen.
  • Auf allen Seiten ist der Kontrast zwischen Text und Hintergrund zu gering. | WCAG: 1.4.3
    Die Anpassung des Farbkontrasts auf allen Seiten würde umfassende Eingriffe in das Design und die technische Umsetzung erfordern und stellt derzeit eine unverhältnismäßige Belastung dar (§ 4 Abs. 2 BfWebG Sachsen). Eine barrierefreie Überarbeitung ist zukünftig vorgesehen.
  • Auf einer Seite gibt es ein 'iframe' Element ohne Beschriftung. Die Navigation mit Screenreadern zum iframe ist erschwert. | WCAG: 4.1.2
    Die nachträgliche barrierefreie Beschriftung eingebundener iFrames ist aufgrund technischer Einschränkungen und externer Abhängigkeiten derzeit mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden (§ 4 Abs. 2 BfWebG Sachsen). Eine barrierefreie Lösung ist im Rahmen zukünftiger technischer Überarbeitungen vorgesehen.
  • Auf mehreren Seiten gibt es Formularfelder ohne Beschriftung. Die Navigation mit Screenreadern zu den Formularfeldern ist erschwert. | WCAG: 4.1.2
    Die barrierefreie Nachbesserung aller Formularfelder erfordert aktuell tiefgreifende Eingriffe in bestehende CMS-Templates und Skripte, was eine unverhältnismäßige Belastung darstellt (§ 4 Abs. 2 BfWebG Sachsen). Eine barrierefreie Umsetzung ist im Zuge zukünftiger Systemanpassungen vorgesehen.
  • Auf mehreren Seiten gibt es Buttons ohne Beschriftung. Die Navigation mit Screenreadern zu den Buttons ist erschwert. | WCAG: 4.1.2
    Die nachträgliche barrierefreie Auszeichnung aller Buttons erfordert aktuell umfangreiche Template-Anpassungen und Tests, was eine unverhältnismäßige Belastung darstellt (§ 4 Abs. 2 BfWebG Sachsen). Eine barrierefreie Umsetzung ist im Rahmen zukünftigen Relaunchs vorgesehen.
  • Auf mehreren Seiten gibt es Überschriften, die keine Beschriftung haben oder das Attribut aria-hidden enthalten und somit für Screenreader nicht erreichbar sind. | WCAG: 1.3.1
    Die Bereinigung fehlerhafter ARIA-Attribute erfordert eine detaillierte Codeprüfung und Anpassung, was derzeit eine unverhältnismäßige Belastung darstellt (§ 4 Abs. 2 BfWebG Sachsen). Eine barrierefreie Korrektur ist perspektivisch vorgesehen.
  • Auf allen Seiten verhindert der Meta viewport den Zoom. Die Deaktivierung des Zoomes erschwert die Lesbarkeit von Seiteninhalten für Menschen mit Sehbeeinträchtigung. | WCAG: 1.4.4
    Die Korrektur der Viewport-Einstellungen erfordert tiefgreifende Änderungen im responsiven Design und umfangreiche Tests, was derzeit eine unverhältnismäßige Belastung darstellt (§ 4 Abs. 2 BfWebG Sachsen). Eine barrierefreie Anpassung ist im Rahmen einer zukünftigen technischen Überarbeitung geplant.
  • Auf mehreren Seiten gibt es ungültige Aria-Attribute Werte. Diese werden von Screenreadern nicht erfasst und entsprechend nicht korrekt ausgegeben. | WCAG: 4.1.2
  • Auf mehreren Seiten gibt es ungültige Aria-Attribute Werte. Diese werden von Screenreadern nicht erfasst und entsprechend nicht korrekt ausgegeben. | WCAG: 4.1.2
    Die Bereinigung fehlerhafter ARIA-Attribute erfordert eine detaillierte Codeprüfung und Anpassung, was derzeit eine unverhältnismäßige Belastung darstellt (§ 4 Abs. 2 BfWebG Sachsen). Eine barrierefreie Korrektur ist perspektivisch vorgesehen.
  • Auf mehreren Seiten gibt es fokussierbare Elemente, die als dekorativ gekennzeichnet sind und somit für Hilfstechnologien erreichbar ist, aber eigentlich ignoriert werden soll. | WCAG: 4.1.2
    Die Korrektur dieser semantischen Auszeichnung erfordert eine gezielte Überprüfung und Anpassung des Codes, was derzeit eine unverhältnismäßige Belastung darstellt (§ 4 Abs. 2 BfWebG Sachsen). Eine barrierefreie Überarbeitung ist zukünftig vorgesehen.
  • Auf mehreren Seiten fehlen einem übergeordneten Element die passenden untergeordneten Elemente. Dies kann Nutzende von Screenreader verwirren, da ein Inhalt erwartet wird, aber keiner da ist. | WCAG: 1.3.1
    Die Behebung unvollständiger semantischer Strukturen erfordert eine umfassende Prüfung und Anpassung im Quellcode, was derzeit eine unverhältnismäßige Belastung darstellt (§ 4 Abs. 2 BfWebG Sachsen). Eine barrierefreie Korrektur ist zu einem späteren Zeitpunkt vorgesehen.
  • Auf mehreren Seiten gibt es Elemente mit dem Attribut Aria-hidden, die gleichzeitig fokussierbar sind. Dadurch sind diese Elemente für Hilfstechnologien erreichbar, obwohl diese verborgen sein sollten. | WCAG: 4.1.2
    Die Korrektur widersprüchlicher ARIA-Auszeichnungen erfordert eine detaillierte Prüfung und Anpassung des Frontend-Codes, was derzeit eine unverhältnismäßige Belastung darstellt (§ 4 Abs. 2 BfWebG Sachsen). Eine barrierefreie Überarbeitung ist perspektivisch vorgesehen.
  • Auf allen Seiten gibt es interaktive Elemente, deren Bezeichnung nicht Teil der Beschriftung ist. Das erschwert die Steuerung der Webseite per Sprachsteuerung. | WCAG: 2.5.3
    Die barrierefreie Anpassung interaktiver Elemente zur Verbesserung der Sprachsteuerung erfordert eine umfassende Codeüberprüfung und -anpassung, was derzeit eine unverhältnismäßige Belastung darstellt (§ 4 Abs. 2 BfWebG Sachsen). Eine entsprechende Überarbeitung ist zu einem späteren Zeitpunkt vorgesehen.
  • Auf allen Seiten gibt es Elemente, deren Aria ID mehrmals vorkommen. Das erschwert die Navigation der Webseite mit Screenreadern. | WCAG: 4.1.2
    Die Korrektur mehrfach vergebener ARIA-IDs erfordert eine umfassende Analyse und Überarbeitung des Quellcodes, was derzeit eine unverhältnismäßige Belastung darstellt (§ 4 Abs. 2 BfWebG Sachsen). Eine barrierefreie Behebung ist perspektivisch vorgesehen.
  • Auf einer Seite gibt es Listen, die Elemente enthalten, die nicht in Listen gehören. Dadurch werden die Listen möglicherweise nicht korrekt von Hilfstechnologien ausgegeben. | WCAG: 1.3.1
    Die Korrektur semantisch nicht zutreffender Listenelemente erfordert eine gezielte Überprüfung und Anpassung des Inhalts, was derzeit eine unverhältnismäßige Belastung darstellt (§ 4 Abs. 2 BfWebG Sachsen). Eine barrierefreie Überarbeitung ist zukünftig vorgesehen.


Diese Erklärung wurde am 22.05.2025 erstellt. Die Erklärung wurde mithilfe der Eye-Able® Technologie der Web Inclusion GmbH erstellt. Mehr Informationen zur Web Inclusion GmbH sind unter eye-able.com zu finden. Die Web Inclusion GmbH hat alle maschinell überprüfbaren Prüfschritte durchlaufen.

Rückmeldung und Kontaktangaben

Sie haben eine Anmerkung oder einen Hinweis zu Barrieren auf dieser Webseite? Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Wir erklären Ihnen, welche Barrieren bestehen. Sie können sich informieren, welche Ausnahmen wir gemacht haben. Wir beantworten Ihre Fragen schnellstmöglich, spätestens jedoch innerhalb der gesetzlichen Frist von sechs Wochen. Vielen Dank für Ihr Feedback. Sie können uns über folgende Adresse kontaktieren:

Wirtschaftsförderung Erzgebirge GmbH
Adam-Ries-Straße 16
09456
Annaberg-Buchholz
kontakt@wfe-erzgebirge.de
037331450

Schlichtungsstelle

Sächsische Staatskanzlei, Geschäftsstelle des Landesbeauftragten für Inklusion der Menschen mit Behinderungen
Archivstraße 1
01097
Dresden
durchsetzungsstelle@sk.sachsen.de
0351 564 10713
www.durchsetzungsstelle.sachsen.de