Freistaat fördert Maßnahmen für die Bewältigung des demografischen Wandels
Der Freistaat Sachsen unterstützt auch im Jahr 2018 Kommunen, Vereine und gemeinnützige Gesellschaften dabei, innovative Ideen zur Gestaltung der demografischen Entwicklung zu erproben und in Projekten umzusetzen. Noch bis zum 30. September 2017 können Anträge für die Förderung von Projekten ab 2018 im Rahmen der „Förderrichtlinie Demografie“ bei der Sächsischen Aufbaubank eingereicht werden. Gefördert werden zwischen 70 und 90 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Insgesamt stehen 2018 dafür 1,6 Millionen Euro zur Verfügung. Gefördert werden Projekte möglichst mit aktiver Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger. Entwickelt werden sollen Strategien und Konzepte zur Bewältigung der Folgen des demografischen Wandels vor Ort. Durch vernetztes Denken und Handeln sollen so Lösungen für die gesellschaftlichen und strukturellen Veränderungen im Freistaat gefunden werden. Weitere Informationen zum Förderprogramm (z.B. mögliche Fördergegenstände, Zuwendungsempfänger und Antragstellung), zu bisher geförderten Projekten, zu demographischen Themen, Daten und Maßnahmen der Staatsregierung sowie zu Ansprechpartnern finden sich unter: www.demografie.sachsen.de