Innovationsprämie Sachsen: Neue Fördermöglichkeiten für kleine und mittlere Unternehmen

Im Rahmen der Kooperationsbörse Zulieferindustrie Erzgebirge am 29. September 2010 informierte Carsten Stuhldreher vom Referat Technologieförderung des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst darüber, wie kleine und mittelständische Unternehmen mit der „Innovationsprämie Sachsen“ ihre Wettbewerbsfähigkeit verbessern können. Das von der Sächsischen Staatsregierung im Sommer gestartete Innovationsförderprogramm soll Unternehmen, die bislang keine oder nur wenig Forschung und Entwicklung betreiben, den Einstieg in die Innovationstätigkeit über eine erleichterte Zusammenarbeit mit Hochschulen und Forschungseinrichtungen ermöglichen. Regionale Hochschulen und Forschungseinrichtungen sollen auf diesem Wege ihr technologisches Wissen und ihre FuE-Kompetenzen häufiger in die sächsische Wirtschaft transferieren. Dem Förderprogramm liegt nach Ministeriumssangaben ein schlankes Antragsverfahren zugrunde. Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU gem. EU-Definition) mit Betriebsstätte in Sachsen. Gefördert werden externe FuE-Leistungen von Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen sowie von nicht mit dem Antragssteller verbundenen, privatwirtschaftlichen Anbietern. Der Sitz des Leistungserbringers ist dabei unwesentlich. Es können sowohl nationale wie auch internationale Anbieter von FuE-Dienstleistungen in Anspruch genommen werden.

Förderfähige Kosten können bis zu 50 Prozent bzw. insgesamt bis zu einem Betrag von 10.000 Euro pro Jahr und Unternehmen bezuschusst werden. Förderfähig sind wissenschaftliche Einstiegsarbeiten sowie technische Unterstützungen im Vorfeld der Entwicklung von Produkten oder Verfahren, die in sich abgeschlossen sind. Dazu zählen beispielsweise Machbarkeits- und Werkstoffstudien, Produkttests und Zertifizierungen, Konstruktions-, Design- und Laborleistungen sowie der Erwerb von Prototypen und immateriellen Investitionen (Know-how und nicht patentiertes Fachwissen). Nicht zuwendungsfähig sind hingegen betriebsinterne Aufwendungen, der Kauf von Maschinen, Geräten, Hard- und Software sowie die klassische Unternehmensberatung. Die Antragsstellung auf Förderung durch die InnoPrämie muss vor dem Beginn des Vorhabens bei der SAB erfolgen. Das Vorhaben soll zudem innerhalb von sechs Monaten abgeschlossen werden.