Freistaat Sachsen schränkt Messeförderung ein

Die aktuelle Haushaltssituation des Freistaates Sachsen wirkt sich auch auf die Messe-/Außenwirtschaftsförderung aus. Das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr hat kürzlich folgende Änderungen beschlossen:   

Aufhebung der regionalen Messeförderung für Gemeinschaftsbeteiligungen kleiner Unternehmen an regionalen Messen Angleichung der Fördersätze für Messebeteiligungen in Tschechien und Polen auf 50% der förderfähigen Ausgaben für kleinere Unternehmen unter 50 Beschäftigten beziehungsweise 40% für Unternehmen ab 50 Beschäftigten  Reduzierung der Förderung einer Außenwirtschaftberatung auf bis zu 240 EUR/Tagewerk, maximal jedoch 30% der förderfähigen Ausgaben für maximal 20 Tagewerke/Jahr

Diese Regelung gilt für alle Anträge, die ab 20. März 2010 bei der Sächsischen Aufbaubank (SAB) eingegangen sind.

 

Weitere Informationen finden Sie unter: www.sab.sachsen.de