Welcome Center Erzgebirge berät Arbeitgeber zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Zum 1. März 2020 tritt mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz in Deutschland eine erweiterte gesetzliche Regelung für Zuwanderung in Kraft. Das Gesetz normiert und systematisiert den Aufenthalt sowie die Zuwanderung von Fachkräften und Auszubildenden aus Drittstaaten neu. Kernelement ist das beschleunigte Fachkräfteverfahren nach §81a des Aufenthaltsgesetzes mit der Absicht die Zuwanderung qualifizierter Fachkräfte nach Deutschland gezielt zu steigern.

Als zentrale Servicestelle für Arbeitgeber informiert und berät das Welcome Center Erzgebirge der Wirtschaftsförderung Erzgebirge GmbH umfassend zu Möglichkeiten, notwendigen Voraussetzungen und weiteren Schritten der Fachkräftezuwanderung. „Wir verstehen uns als Dienstleister und Partner in diesem Verfahren und bieten das was die Firmen vor Ort brauchen: konkrete Fallberatung und prozessbegleitende Unterstützung“, betont WFE-Geschäftsführer Matthias Lißke . Das Welcome Center Erzgebirge wirkt koordinierend zwischen den Schnittstellen wie Ausländerbehörde, Unternehmen und weiteren Akteuren im Prozess (z.B. IQ Netzwerk Sachsen) und wird im Auftrag der Landkreisverwaltung tätig.

Die Ausländerbehörde des Landratsamtes Erzgebirgskreis ist zuständiger Verfahrensträger. „Aufgrund der engen Zusammenarbeit zwischen der Landkreisverwaltung und der Wirtschaftsförderung lag der kooperative Ansatz für die gemeinsame Umsetzung des Gesetzes hier bei uns im Erzgebirge nahe“, erklärt der zuständige Abteilungsleiter für Soziales und Ordnung Frank Reißmann. Von dem Rückgriff auf bereits bestehende Strukturen sollen vor allem Arbeitgeber profitieren, die sich auf eine qualifizierte und ortsnahe Beratung im Welcome Center Erzgebirge verlassen können.

Alle wesentlichen Informationen zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz und dessen Umsetzung im Erzgebirge hat das Welcome Center Erzgebirge unter www.welcome-erzgebirge.de zusammengefasst.

Hintergrund

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz erweitert den Rahmen für die Einwanderung von qualifizierten Fachkräften aus Ländern außerhalb der EU nach Deutschland. Fachkräfte mit beruflicher, nicht-akademischer Ausbildung sollen künftig leichter nach Deutschland zu Arbeitszwecken einwandern können. Bereits bestehenden Regelungen für Fachkräfte mit Hochschulabschluss werden fortgeführt und teilweise erleichtert. Weitere Informationen finden sich auf den Seiten des Bundesministeriums des Inneren, für Bau und Heimat sowie dem Portal der Bundesregierung www.make-it-in-germany.com für Fachkräfte aus dem Ausland.